Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
2. Angebot, Auftrag & Freigabe
3. Leistung & Honorar
4. Präsentationen
5. Eigentumsrecht & Urheberschutz
6. Kennzeichnung
7. Termine
8. Gewährleistung und Schadenersatz
9. Haftung und Folgeschäden
10. Anzuwendendes Recht
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Auftraggeber und Gerda Salomon gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Gerda Salomon schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot, Auftrag & Freigabe
2.1 Schriftlich formulierte Angebote & Aufträge
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Gerda Salomon übermittelt Angebote in der Regel per Brief oder E-Mail. Jeder Auftrag ist erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot per Brief oder E-Mail bestätigt und/oder beauftragt. Die Preise im Angebot sind Netto-Preise, Abgaben und Steuern (z.B. MwSt.) kommen noch hinzu.
2.2 Knappe Kalkulation & Transparenz
Gerda Salomon ist in jedem Fall bestrebt, die Leistungen exakt zu erbringen und wie angeboten zu verrechnen, oder verrechnet einen vorab vereinbarten Stundesatz nach digitaler Aufzeichnung eines Timertools, dessen Aufzeichnungen auf Anfrage offengelegt werden. Falls sich abzeichnet, dass die Leistung von Gerda Salomon nicht mit dem angebotenen Aufwand erbringbar ist, wird Gerda Salomon den Auftraggeber zeitgerecht informieren ihr Angebot anpassen und dem Auftraggeber erneut zur Beauftragung vorlegen.
2.3 Abruf von Mehrleistungen
Manchmal entstehen Mehrleistungen und damit Preisanpassungen dadurch, dass sich während der Auftrag bereits bearbeitet wird, der vom Auftraggeber tatsächlich abgerufene Leistungsumfang verändert/vergrößert und damit vom ursprünglich angebotenen Rahmen abweicht. Für die gängigsten diesbezüglichen Szenarien gilt Folgendes als vereinbart:
2.3.1 Autorenkorrekturen
Von Gerda Salomon angebotene Preise für Arbeiten an Print-Design und Web-Arbeiten, sowie für Contentmanagement und Bildbearbeitung gelten für drei Korrekturdurchläufe bis zur Freigabe durch den Auftraggeber. Sind mehr als drei Korrekturdurchläufe (Text, Grafik oder Web-Design, Contentmanagement) erforderlich gilt der zusätzlichen Arbeitsaufwand vom Auftraggeber als genehmigt und wird nach den gültigen Stundensätzen bzw. Mengentarifen zur Verrechnung gebracht. Die aktuell gültigen Stundensätze bzw. Mengentarife werden im Angebot ausdrücklich genannt, damit sie vom Auftraggeber durch Annahme des Angebots wirksam akzeptiert werden können.
2.3.2 Angebotene Fremdleistungen
Fremdleistungen, die in Anboten von Gerda Salomon enthalten sind (z.B. Fotokosten, Druckkosten usw.), sind unverbindlich. Ändert sich der tatsächlich vom Auftraggeber abgerufene Leistungsumfang (z.B. Papierart oder Seitenanzahl bei Druckwerken, erweiterter Programmieraufwand bei Websites usw.), wird sich Gerda Salomon bemühen, zeitgerecht angepasste Anbote – auch von Lieferanten – beizubringen.
2.3.3 Last Minute Änderungen durch den Auftraggeber bei Fremdleistungen
Falls der vom Auftraggeber geänderte Leistungsumfang zu knapp vor der tatsächlichen Leistungserbringung abgerufen wird (z.B. geänderte Features von Drucksorten kurz vor oder bei Drucklegung), gelten die damit entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Angebot als beauftragt und werden an den Auftraggeber weiterverrechnet.
2.4 Ablauf für Freigabe
Sämtliche Produkte, die Gerda Salomon für den Auftraggeber bearbeitet, und die zur Produktion durch Dritte (z.B. Druckereien, Programmierung von Websites …) vorgesehen sind, werden von Gerda Salomon erst nach schriftlicher Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screen-Files durch den Auftraggeber weitergeleitet: Für Kosten und Folgen verzögerter Produktion durch verzögerte Freigabe der Produkte durch den Auftraggeber haftet Gerda Salomon in keinem Fall. Mit der Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screenfiles übernimmt der Auftraggeber die gesamte Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produkte.
3. Leistung & Honorar
Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Gerda Salomon für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Gerda Salomon ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die von Gerda Salomon gelegten Rechnungen abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gerda Salomon. Alle Leistungen von Gerda Salomon die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen. Alle Gerda Salomon erwachsenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Für alle von Gerda Salomon geleisteten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen (z.B. Produktions- oder Auslieferungsstopp von Druckwerken…), gebührt Gerda Salomon eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich Gerda Salomon zurückzustellen.
4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Gerda Salomon ein angemessenes Honorar zu.
Erhält Gerda Salomon nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Gerda Salomon, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Gerda Salomon. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Gerda Salomon zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
5. Eigentumsrecht & Urheberschutz
Alle Leistungen von Gerda Salomon (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Gerda Salomon, so dies nicht explizit schriftlich anders vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Gerda Salomon darf der Auftraggeber die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Auftrages nutzen. Änderungen von Leistungen von Gerda Salomon durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gerda Salomon und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Gerda Salomon, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Gerda Salomon erforderlich.
6. Kennzeichnung
Gerda Salomon berechtigt, auf allen von ihm für den Auftraggeber gestalteten bzw. erarbeiteten Produkten bzw. Maßnahmen auf Gerda Salomon und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Im Gegenzug darf Gerda Salomon, Abbildungen der Projekte die mit dem Auftraggeber abgewickelt wurden, für Werbezwecke zwecks Auftragsgenerierung verwenden (Portfolio: z.B. auf der Website von Gerda Salomon).
7. Termine
Gerda Salomon bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er Gerda Salomon eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens (Brief, Fax, Mail) an Gerda Salomon.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gerda Salomon. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Gerda Salomon – entbindet Gerda Salomon jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
Gerda Salomon gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Agenden. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Gerda Salomon schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Gerda Salomon zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggeber, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gerda Salomon beruhen.
9. Haftung und Folgeschäden
Gerda Salomon veranlasst eine externe rechtliche Prüfung (insb. Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht, Standesrecht …) nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen – insbesondere der wettbewerbsrechtlichen oder standesrechtlichen – Vorschriften von Gerda Salomon vorgeschlagener Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von Gerda Salomon vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von Gerda Salomon für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Gerda Salomon nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme Gerda Salomon selbst in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber Gerda Salomon vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber hat Gerda Salomon somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen. Entstehen Gerda Salomon daraus Schäden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die Geltendmachung von Folgeschäden durch den Auftraggeber gilt als ausgeschlossen, ausgenommen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten, sonstigen Druckwerken, Web-Programmierungen u.ä.. Eine Haftung für einen bestimmten Werbe- oder PR-Erfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Gerda Salomon und auf die Frage eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, der Sitz von Gerda Salomon. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Gerda Salomon und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Gerda Salomon örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart. Gerda Salomon ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.